Energieausweis online: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
Wir stellen Ihren Energieausweis aus, registrieren ihn beim DIBt und senden ihn als PDF. Festpreis, kein Termin vor Ort.
Kurz gesagt
Ein Energieausweis ist bei Verkauf und Neuvermietung Pflicht und 10 Jahre gültig. Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis, der auf Ihren Heizkostenabrechnungen beruht (50 €), und den Bedarfsausweis, der das Gebäude berechnet (80 €). Welcher für Ihr Haus zulässig ist, klärt die Auswahlhilfe in 30 Sekunden.
Auswahlhilfe
Welcher Energieausweis passt zu Ihrem Gebäude?
Um welches Gebäude geht es?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Wurde das Gebäude seitdem auf mindestens Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert und ist das belegbar?
Rechtsstand 04.10.2026. Die Regeln für Wohngebäude ändern sich zum 01.01.2027, die Auswahlhilfe berücksichtigt das.
Preise
Zwei Ausweise, zwei Festpreise
Verbrauchsausweis
50 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Auf Basis Ihrer Heizkostenabrechnungen.
Mehr erfahren →Bedarfsausweis
80 €
inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung. Berechnet aus Gebäudedaten und Anlagentechnik.
Mehr erfahren →Lieferzeit: in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen. Nichtwohngebäude und Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.
Das Wichtigste zum Energieausweis auf einen Blick
| Gültigkeit | 10 Jahre ab Ausstellung |
|---|---|
| Pflicht | Bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung und Leasing muss der Energieausweis vorgelegt werden; ab 01.01.2027 auch bei Mietverlängerung und größeren Sanierungen |
| Verbrauchsausweis bis 31.12.2026 | Heizenergieverbrauch der letzten 3 Jahre; bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 nur erlaubt, wenn das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht ist |
| Verbrauchsausweis ab 01.01.2027 | Lückenlose Verbrauchsdaten für mindestens 24 aufeinanderfolgende Monate; die Einschränkungen für ältere, kleine Wohngebäude entfallen |
| Nichtwohngebäude ab 01.01.2027 | Bei Verkauf und Vermietung ist nur noch der Bedarfsausweis zulässig |
| Registrierung | Jeder Energieausweis erhält eine Registriernummer des DIBt |
| Bußgeld | Verstöße gegen Vorlage- und Übergabepflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden |
Rechtsstand 04.10.2026.
Ablauf
In fünf Schritten zum Energieausweis
- AuswahlhilfeDrei bis vier Fragen zeigen, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig und sinnvoll ist.
- Anfrage mit GebäudedatenSie senden Baujahr, Wohneinheiten und Kontaktdaten. Wir melden uns mit der Liste der Unterlagen.
- Unterlagen hochladenHeizkostenabrechnungen beim Verbrauchsausweis, Pläne und Fotos beim Bedarfsausweis, per E-Mail.
- Ausstellung und RegistrierungWir erstellen den Ausweis, beantragen die DIBt-Registriernummer und prüfen die Angaben.
- PDF per E-MailSie erhalten den registrierten Energieausweis als PDF, bereit für Anzeige, Verkauf oder Vermietung.
Ratgeber
Alles zur Energieausweis-Pflicht
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: was gilt für Ihr Haus?
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Unterschiede, Kosten, wann welcher Pflicht ist und was sich ab 01.01.2027 durch das GModG ändert.
Energieausweis Pflicht: wann Sie ihn brauchen
Energieausweis Pflicht: bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Anzeigen. Ausnahmen, Bußgeld bis 10.000 € und neue Pflichten ab 01.01.2027.
Energieausweis ab 2027: das ändert das GModG
GModG und Energieausweis: Neue Regeln ab 01.01.2027 für Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis, Nichtwohngebäude, Pflichtangaben und Vorlagepflicht.
Energieausweis Kosten: was Sie wirklich zahlen
Was kostet ein Energieausweis? Verbrauchsausweis ab 50 €, Bedarfsausweis ab 80 €. Was den Preis bestimmt und worauf Sie achten sollten.
Energieausweis Gültigkeit: 10 Jahre
Wie lange ist ein Energieausweis gültig? 10 Jahre ab Ausstellung. Wann Sie früher einen neuen brauchen und was nach dem GModG gilt.
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Energieausweis beim Hausverkauf: Wann er vorliegen muss, welche Angaben in die Anzeige gehören und welchen Ausweis Verkäufer wählen.
Energieausweis für Vermieter
Energieausweis für Vermieter: Wann er vorliegen muss, welche Ausweisart zulässig ist und was ab 2027 bei Mietverlängerung gilt.
Energieausweis für Nichtwohngebäude
Energieausweis für Gewerbe und Nichtwohngebäude: Heute Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, ab 01.01.2027 nur noch Bedarfsausweis. Neue Skala A–G.
Energieausweis erstellen: so läuft es ab
Energieausweis erstellen lassen: Wer ihn ausstellen darf, welche Unterlagen Sie brauchen, wie lange es dauert und was es kostet. Schritt für Schritt.
Energieausweis Unterlagen: die Checkliste
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Energieausweis? Checkliste für Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis, mit Grundrissen, Abrechnungen und Fotos.
Energieausweis in der Immobilienanzeige
Pflichtangaben aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen: Ausweisart, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse. Bußgeld bei Fehlern.
Energieausweis für die Eigentumswohnung
Energieausweis für die Eigentumswohnung: Er gilt für das ganze Gebäude. Wer ihn besorgt, wann Sie ihn brauchen und welche Ausweisart zulässig ist.
Energieausweis für das Mehrfamilienhaus
Energieausweis für das Mehrfamilienhaus: Ab 5 Wohneinheiten haben Eigentümer die Wahl. Was Sie für Verbrauchs- und Bedarfsausweis brauchen und was es kostet.
Energieausweis beim Baudenkmal
Energieausweis bei Baudenkmal: Für Baudenkmäler besteht bei Verkauf und Vermietung keine Pflicht. Wann ein freiwilliger Ausweis trotzdem sinnvoll ist.
Alle Themen rund um den Energieausweis
Kern
Ausweisart
Gebäudetyp
- Energieausweis Einfamilienhaus
- Energieausweis Zweifamilienhaus
- Energieausweis Mehrfamilienhaus
- Energieausweis Reihenhaus
- Energieausweis Doppelhaushälfte
- Energieausweis Eigentumswohnung
- Energieausweis Mietwohnung
- Energieausweis Bungalow
- Energieausweis Villa
- Energieausweis Fachwerkhaus
- Energieausweis Altbau
- Energieausweis Neubau
- Energieausweis Fertighaus
- Energieausweis Holzhaus
- Energieausweis Ferienhaus
- Energieausweis Wohn- und Geschäftshaus
- Energieausweis Gewerbeimmobilie
- Energieausweis Bürogebäude
- Energieausweis Lagerhalle
- Energieausweis Ladengeschäft
- Energieausweis Arztpraxis
- Energieausweis Hotel und Gaststätte
- Energieausweis Nichtwohngebäude
- Energieausweis Baudenkmal
Anlass
- Energieausweis beim Verkauf
- Energieausweis bei Vermietung
- Energieausweis beim Immobilienkauf
- Energieausweis bei Erbschaft
- Energieausweis bei Scheidung
- Energieausweis bei Verpachtung und Leasing
- Energieausweis und Förderung
- Energieausweis nach der Sanierung
- Energieausweis bei Modernisierung
- Energieausweis für Makler
- Energieausweis für Hausverwaltungen und WEG
- Energieausweis bei Mietverlängerung
- Energieausweis für Verkäufer
- Energieausweis für Vermieter
Baujahr
- Energieausweis Baujahr vor 1919
- Energieausweis Baujahr 1919 bis 1948
- Energieausweis Baujahr 1949 bis 1957
- Energieausweis Baujahr 1958 bis 1968
- Energieausweis Baujahr 1969 bis 1978
- Energieausweis Baujahr 1979 bis 1983
- Energieausweis Baujahr 1984 bis 1994
- Energieausweis Baujahr 1995 bis 2001
- Energieausweis Baujahr 2002 bis 2008
- Energieausweis Baujahr ab 2009
Heizung
Service
Fragen
- Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
- Energieausweis Unterlagen
- Wie lange dauert ein Energieausweis?
- Energieausweis selber erstellen
- Energieausweis Muster
- Energieausweis Registriernummer
- Energieeffizienzklasse
- Energieausweis Bußgeld
- Energieausweis Pflichtangaben in der Anzeige
- Energieausweis 2027 (GModG)
Energieausweis in Ihrem Bundesland
- Energieausweis Baden-Württemberg
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- Energieausweis Rheinland-Pfalz
- Energieausweis Saarland
- Energieausweis Sachsen
- Energieausweis Sachsen-Anhalt
- Energieausweis Schleswig-Holstein
- Energieausweis Thüringen
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis nutzt Ihre Heizkostenabrechnungen, der Bedarfsausweis berechnet das Gebäude aus Bauteilen und Anlagentechnik. Beide gelten 10 Jahre und tragen eine DIBt-Registriernummer.
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
Bis 31.12.2026 bei Neubauten und bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977, sofern kein Wärmeschutz-Niveau 1977 nachweisbar ist. Ab 01.01.2027 zusätzlich für Nichtwohngebäude bei Verkauf und Vermietung.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
10 Jahre ab Ausstellung.
Was kostet ein Energieausweis bei Ihnen?
Verbrauchsausweis 50 €, Bedarfsausweis 80 € als Festpreis inklusive Mehrwertsteuer und Registrierung.
Wie schnell erhalte ich den Ausweis?
In der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen, sobald alle Unterlagen vollständig sind.
Ist der Online-Energieausweis rechtsgültig?
Ja, wenn ein Ausstellungsberechtigter ihn erstellt und beim DIBt registriert. Entscheidend ist die Registriernummer, nicht ob die Beantragung online oder vor Ort erfolgt.
Was ändert sich 2027?
Der Verbrauchsausweis braucht 24 lückenlose Monate, Nichtwohngebäude brauchen den Bedarfsausweis, und die Vorlagepflicht gilt auch bei Mietverlängerung und größeren Sanierungen. Bestehende Ausweise bleiben gültig.
Angebot
Angebot anfordern
Sie erhalten Ihr Festpreis-Angebot per E-Mail und unterschreiben es digital. Danach folgt ein kurzer Fragebogen, in dem Sie Grundrisse und Unterlagen hochladen. In der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen.
Geprüft von Andreas Hartwig, Energieberater (BAFA-Beraternummer EB163153). Rechtsstand: . Keine Rechtsberatung. Fehler gemeldet? info@stage-strategy.de